G20
Die ausgewählten Bözberggemeinden
für das Endlager Atommüll
Heiner Keller
Doracher 8
CH-5079 Zeihen
Der nachfolgende Text entstand im Rahmen der Recherchen zum Buch „Forstwirtschaft auf dem Holzweg; Von Menschen und Bäumen im Aargauer Jura“. Inputs und Korrekturen lieferten Roland Dätwyler, Rolf Glünkin, Dr. André Lambert und Heinz Oftinger. Kapitel des Buches werden nach und nach auf www.naturschutz-irrtum.ch aufgeschaltet
Der Schatten des Sachplans geologische Tiefenlager huschte über den Bözberg und die Bevölkerung. Die erlebte Politik und Kommunikation basieren auf Opportunismus und Willkür. Sie beflügeln die Staatsverdrossenheit und hinterlassen viele Fragen. Risiken, die von Atomanlagen ausgehen, nehmen unaufhaltsam zu.
Der Bözberg liegt mitten zwischen den aktiven Atomkraftwerken Beznau, Gösgen und Leibstadt. Atomkraft und Radioaktivität werden für die Stromproduktion, Medizin und Forschung genutzt. Verstrahlte Abfälle, alter Atommüll aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und England, Abbruchmaterial von Atomanlagen (u.a. Versuchsreaktor Lucens) und die Reste abgebrannter Brennelemente aus dem aktuellen Betrieb der Kraftwerke sammeln sich im Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG) beim Paul-Scherrer-Institut (PSI) an der unteren Aare. Die Gefährlichkeit der Inhalte, die Vielfalt und Alterung der Behälter und der bescheidene Schutz vor Anschlägen bleiben deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze der Gesellschaft. Die Infrastrukturanlage gilt als harmlos. Weit entfernt vom Dorfzentrum, profitiert die Gemeindekasse Würenlingen gemäss laufendem Vertrag bis 2049 von jährlichen Einnahmen in Millionenhöhe. Eine Bürgergruppe hatte sich bei der Bewilligung für die Abgeltung stark gemacht. Die Zustimmung der Bevölkerung erfolgte 1989 mit 707 Ja- zu 662 Nein-Stimmen. 1990 gründeten die Kernkraftwerke für den Betrieb des zentralen Zwischenlagers eine entsprechende Aktiengesellschaft. Diese ist im Rahmen der aktuellen Gesetze auch für die Sicherheit der provisorischen Lagerstätte für Atommüll zuständig. Ein ISO-Zertifikat bestätigt die Einhaltung aller Formalien der Betriebs- und Sicherheitsvorschriften.
Der strahlende Cocktail des Atommülls im ZWILAG, enthält mittlerweile Bestandteile, die für rund eine Million Jahre von der Erdoberfläche (Biosphäre) ferngehalten werden müssen. Einfache Naturgesetze sorgen dafür, dass die gefährlichen Teile innert dieser Zeitspanne zuerst rasch und dann immer langsamer in harmlosere Materialien zerfallen. Auf diesem Vorgang basiert die Idee eines unterirdischen Endlagers. Der Atommüll muss so eingepackt und verlocht werden, dass bis zum Ende der Zerfallsprozesse keine Strahlen und radiotoxische Teilchen (Radionuklide) oberflächennahe Lebensräume erreichen. Sollten sie zu Lebzeiten der Menschen in die Landschaft gelangen, könnte unsere Heimat unbewohnbar werden. Chromosomen in den Genen der Erbmasse kennen wenig Toleranz. Jeder Strahlentreffer kann einen Gendefekt verursachen. Einige Gendefekte kann die Natur ausgleichen. Weitere lassen sich künftig vielleicht durch Genmanipulationen flicken. Sind aber die Gendefekte bei Paarungswilligen zu gross und zu häufig, dann sinken Geburtsraten und beeinträchtigen die Gesundheit der Neugeborenen. Es gibt keine ungefährliche Dosis. Grenzwerte für Strahlungen sind politische Festlegungen. Sie definieren die momentan maximalen Messwerte, denen Mitarbeiter und Bewohner ausgesetzt werden dürfen. Strahlen sehen und spüren sie nicht. Sind sie aber einmal in der Umwelt, lassen sie sich nicht mehr einsammeln und kontrollieren. Winde verteilten die Wolken mit den Teilchen aus dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl 1986 über die ganze Nordhemisphäre. Erst bei Katastrophen begreifen wir, wie klein unsere Erde eigentlich ist. Bisher ist es mit den Grenzwerten meistens gut gegangen. Japan entlässt zurzeit das aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 stammende verseuchte Wasser dosiert in den „unendlichen“ Pazifik. Für mich besteht kein Zweifel, dass die Erde zu klein ist, um unseren Abfall risikolos zu schlucken. Zertifikate und nationale Grenzwerte hin oder her.
Gemessen an den Verdienstmöglichkeiten und ihrem angeblichen Beitrag zum ausufernden Strombedarf und zur Erreichung abstruser Klimaziele erscheinen Atomkraftwerke vielen Lobbyisten und Politikern als alternativlos. Risiken werden penetrant kleingeredet. Wie beim Lotto, ein Gewinn lässt sich auch die Wahrscheinlichkeit eines Lecks in einem Atommülllager in einer Million Jahre mathematisch berechnen. Beide sind gering, aber sie lassen sich nie auf Null reduzieren. Der Schaden, der in Umwelt und Bevölkerung entstehen kann, ist im dicht besiedelten, industrialisierten und wachsenden Mitteleuropa zwischen London und Mailand extrem hoch. Wohin könnten Millionen von Menschen evakuiert werden? Wo der Strombedarf am höchsten ist, ist die Lagerung von Atommüll am Riskantesten. Für ein geordnetes und dauerhaftes Endlager gibt es weltweit kein Vorbild und keine Erfahrung. Der Film „Die Reise zum sichersten Ort der Erde“ von Edgar Hagen zeigt eindrücklich: Er liegt mit Sicherheit nicht in der Schweiz und in Mitteleuropa. Niemand von den Verantwortlichen nimmt‘s zur Kenntnis. Der Kernphysiker und Promotor internationaler Endlagerprojekte Charles McCombie, der in Gipf-Oberfrick wohnt, fasst die aktuelle Situation zusammen: „Wir als Gruppe brauchen ein Endlager. Wenn wir das nicht haben, dann ist das Endlager überall“. Trotz der steigenden Menge des Atommülls und trotz der globalen Dimension der Risiken, denken weder Bundesrat noch Parlament daran, eine sachgerechte Lösung weder zu diskutieren noch entschlossen anzugehen.
Die nationalen Rechtsgrundlagen, das Kernenergiegesetz (KEG) und das Umweltschutzgesetz (USG) sind klar und demokratisch beschlossen: Wer Atomabfälle produziert, ist verpflichtet, diese sicher zu entsorgen. Aus dem Betrieb dürfen keine schädlichen Auswirkungen für Umwelt und Gesellschaft entstehen. Beide Gesetze sind in ihrem Ursprung nicht für die heutigen Besonderheiten des sich anhäufenden Atommülls gemacht worden. In keinem aber steht, dass die Entsorgung in der Schweiz zu geschehen hat. Sollte das Endlager wie geplant in der Nordschweiz realisiert werden, blieben Mitteleuropa und der Region die Sorgen der Entsorgung für die nächste Million Jahre erhalten. Das ist ungefähr fünf Mal so lange, wie es den Homo Sapiens in Europa schon gibt. Unser auf Gier und Alltagsprofit trainiertes Hirn und die darauf basierende Künstliche Intelligenz sind für das Denken in geologischen Zeiträumen und globalen Zusammenhängen nicht geeignet. Wirtschaftlich zählen die Zahltage, die Jahresbilanz oder die Wahlperiode. Die ältesten Bäume in den Forsten des Juras sind sehr selten und kaum über 150 Jahre alt. Der 1803 gegründete Aargau wurde bisher von etwa 10 Generationen von Menschen geformt. Einen neuen Urwald, der 3‘000 Jahre für seine Entwicklung bräuchte, können wir uns nicht mehr vorstellen.
Die Dichte und Ansprüche der Wohnbevölkerung rund um die Atomanlagen wachsen prächtig. Im ZWILAG dagegen sind weder die Atommüll-Behälter noch die Gebäude dafür gebaut, dass sie lange genug allen Bedrohungen und Veränderungen standhalten. Der Krieg in der Ukraine zeigt: Atomanlagen sind Kriegsziele. Die boomende Rüstungsindustrie und der lukrative Handel mit Fernwaffen sorgen für Fortschritte in der Kriegstechnik. Kriegstreiber, Gotteskrieger und Terroristen wenden sie nach eigenem Gutdünken an. Die Schweiz ist weder vorbereitet noch in der Lage, ihre Atomanlagen und das ZWILAG wirksam gegen Angriffe zu schützen. Mögliche Schäden sind gemäss Kernenergiehaftpflichtversicherung bis maximal 80 Millionen Euro versichert. Grössere Ereignisse wären ein Grossschaden, für den die Bundesversammlung zusätzliche Beiträge an nicht gedeckte Schäden vorsehen kann.
Wenn produzierende Atomkraftwerke aus irgendwelchen Gründen wie Politik, Revision von Gesetzen oder Grenzwerten, Sicherheitsmängel wegen Alterung, Hitze und Wassermangel abgeschaltet werden müssen, müssen Sicherung und Kühlung weiterlaufen. Am Ende der Stromproduktion, wenn der Unterhalt und die Sicherheitsauflagen teurer werden als der finanzielle Ertrag, beginnen der kostspielige und langewährende Rückbau und die Entsorgung ohne weitere Einnahmen für die Betreiber. Es fällt der Politik und den Kantonen mit ihren Aktienmehrheiten an Atomkraftwerken einfach, Lösungen für die Entsorgung zu verzögern. Der gesellschaftliche Wachstumsdrang und die aktuellen Verdienstmöglichkeiten sind viel zu verlockend, um sie durch aufschiebbare Pflichten zu beschränken. Unangenehmes kann immer weiter in die Zukunft verschoben und mit Hinweisen auf später „optimierte“ technische Möglichkeiten verschleiert werden. Niemand von den heutigen „Verantwortlichen“ muss befürchten, zu seiner Amtszeit belangt zu werden.
Zur Vorsorge der Finanzierung müssen Atommüllproduzenten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds alimentieren. Die Höhe der Beiträge und Anpassungen sind immer umstritten. Sie werden von der Atomwirtschaft notorisch klein gerechnet, weil sie den heutigen Gewinn schmälern. Wie viel Geld in 100 Jahren in den Fonds zur Verfügung stehen wird, ist reine Spekulation. Die Gesellschaft akzeptiert, dass die maximale Höhe der Haftpflichtversicherung für einen Nuklearschaden auf die Summe von 1.5 Milliarden gedeckelt und dass die Verantwortung für die Entsorgung des Atommülls wenige Jahre nach dem Verschluss eines Endlagers erlischt. Ohne solche Zugeständnisse wäre der Betrieb von Atomanlagen in besiedelten Gebieten gar nicht lukrativ. Die Bevölkerung möge doch bitte zur Kenntnis nehmen: Sie profitiert nicht nur von den Annehmlichkeiten des Wohlstandes. Sie trägt auch Risiken, die zum Verlust ihres Eigentums und ihrer Heimat führen können. Eine Entschädigung dafür ist nicht vorgesehen. Über die Stromrechnungen bezahlen die Verbraucher zudem alle Aufwendungen und Gewinne der beteiligten Verwaltungen und Unternehmen. Zum Beispiel die Jodtabletten, die ihnen das Bundesamt für Energie, als Placebo und allfällige Wegzehrung auf der Flucht, alle 10 Jahre routinemässig zuschickt.
Wie konnte die Nordschweiz in diese missliche Lage mit der Gefahr einer Verstrahlung durch Atomanlagen geraten? Die Faszination für die Kraft und die Möglichkeiten der Atomspaltung waren nach dem 2. Weltkrieg grenzenlos. Die Energie aus Holz und Wasserkraft reichte längst nicht mehr für das Wirtschaftswachstum. Die Einfuhr von Kohle, Öl und Gas mussten gesteigert werden um die Motorisierung der Gesellschaft in Gang zu bringen. Neue Wasserkraftanlagen, Pläne für den Ausbau der Schifffahrt, unter- und oberirdische Leitungen frassen sich in traditionelle Kulturlandschaften. Experten, Geheimdienste und Lobbyisten propagierten Aktivitäten, die der Menschheit erlauben sollten, die Energieproduktion der Sonne auf der Erde anzuwenden. Das Atomkraftwerk Beznau 1 ging 1969 ans Stromnetz. Es ist inzwischen weltweit die älteste Anlage. Behördlich genehmigt verfügen die Betreiber heute über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Die beim Bau vorgesehene Laufzeit von 30 Jahren wird damit weit übertroffen. Verlockend und erfolgreich waren bei Betriebsbeginn die Produktion von Strom und die Wiederaufbereitung der abgebrannten Brennstäbe im Ausland. Neben unverbrauchtem Uran-Brennstoff wurde auch militärisch verwertbares Plutonium abgetrennt. Daraus wurden neue Brennstäbe hergestellt. Nicht mehr verwendbarer hoch radioaktiver Abfall wurde verglast und später ins ZWILAG überführt. Der schwach- und mittelaktive Atommüll wurde in belgisch-schweizerischer Zusammenarbeit im Atlantik versenkt. Aus Beznau 1 entstanden im ersten Jahrzehnt des Betriebs keine Abfälle, die in der Schweiz gelagert werden mussten.
Der von Geheimdiensten und dem Bundesrat gedanklich geplante Einsatz von taktischen Atomwaffen in der Schweizer Armee gab den Atomkraftwerken wirkungsvolle Rückendeckung. Die Dichte der Besiedlung des zu verteidigenden Landes machte den Einsatz zu gefährlich. Internationale Vereinbarungen gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen und das Ende des Kalten Krieges beendeten die atomaren Illusionen der Armeeführung. Viele der vor 60 Jahren aktiven Naturschützer hofften, dass dank der Atomkraftwerke auf den weiteren Bau von Flusskraftwerken und Speicherseen verzichtet werden könne. Diese linear-eindimensionale Betrachtungsweise erwies sich als verhängnisvoller Irrtum. Mit der heutigen Energiestrategie 2050 droht er sich zu wiederholen. 2016 beschloss das Bundesparlament das erste Massnahmenpaket. Dieses verbietet den Bau neuer Atomkraftwerke und verstärkt die Förderung der Produktion von erneuerbarer Energie. Es geht immer um Wachstum. Ohne Beschränkung des Wachstums fallen immer weitere Landschaften der Stromproduktion zum Opfer. Wer sich gegen Wachstum wehrt, ruiniert sein politische Karriere. Neuerdings gelten Atomkraftwerke als sauber und klimaneutral. Neue Technologien sollen bezüglich Atommüll viel harmloser sein. Die EU und die Schweiz erliessen denn auch keine Sanktionen für weitere Uran- und Brennstablieferungen aus Russland. Sie dienen dem Weiterbetrieb heutiger Atomkraftwerke und halten die Hoffnung auf neue am Leben.
1972 haben die Betreiber von Atomanlagen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) gegründet. Bis heute hat die NAGRA über 1.5 Milliarden Franken für Verwaltung, Untersuchungen, Versuche, Propaganda und Kommunikation ausgegeben. Eine langzeitsichere Entsorgung des heute angehäuften Atommülls ist nicht einmal ansatzweise in Sicht. Die Geschichte der Atomwirtschaft und die Geschichte der NAGRA folgen verschlungenen Pfaden von Versuch, Irrtum, krassen technischen Fehlentscheiden und den Folgen politischer Wenden nach Unfällen. Die NAGRA war von Anbeginn an Änderungen in der Ausgangslage, der politischen Zielsetzungen und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber ausgeliefert. Nach heutigem Ermessen besteht kein Grund zur Annahme, dass an diesem opportunistischen Hüst und Hott in Zukunft etwas ändern wird.
Seit 1986 konnte es sich die Schweiz nicht mehr leisten, Fässer mit Atommüll im Atlantik versenken zu lassen. Wie bei der Einführung des Frauenstimmrechts, waren es nicht eigene Einsichten oder Sorge um die Zukunft der Meere. Wenn es um die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile im globalen Wachstumsmarkt geht, folgt Schweizer Politik immer dem Zwang internationaler Abkommen. Wegen massiver Skandale um Umweltverschmutzungen konnten die Schweizer Atomkraftwerke die Wiederaufbereitungsanlagen La Hague in Frankreich und Sellafield in England nicht mehr nutzen. Alle früheren Atomabfälle mussten zurückgenommen werden. Zusammen mit den verbrauchten Brennstäben aus dem aktuellen Betrieb kamen und kommen sie als neue Atommüll-Kategorie ins ZWILAG.
Die viel zu lange verfolgte Strategie der NAGRA, den Atommüll in kristallinem Gestein (Gneis und Granit) des schweizerischen Grundgebirges sicher zu lagern, musste aufgegeben werden. Aus Klüften des spröden Gesteins drang überall Wasser ein. Als die NAGRA in Hornussen bis ins Kristallin bohren wollte, publizierte die „IG Pro Fricktal“ 1982 die Broschüre „NAGRA angebohrt. Eine Analyse der Behauptungen der Nagra“1. Der Verfasser, Bruno Meier aus Herznach, analysierte die zugänglichen offiziellen Dokumente und deren Widersprüchlichkeiten. Er zog visionäre Schlussfolgerungen, die heute noch Gültigkeit haben und die den Misserfolg der Bemühungen der NAGRA erklären. Seine Aufrufe und die Informationen an Gemeinden und Politikern verhallten wirkungslos.
Die NAGRA erarbeitete noch im letzten Jahrtausend ein Projekt zur Einlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall in Sedimentgesteinen des Wellenbergs im Kanton Nidwalden. Daraus entwickelte sich eine lange Auseinandersetzung mit der Bevölkerung und den Kantonsbehörden. Das endgültige Aus für das Atom-Endlager kam 2002. Der Souverän des Kantons Nidwalden lehnte die Konzession für den Bau eines Sondierstollens ab. Damit war ein weiteres NAGRA-Projekt gestorben. Als einzige Gemeinde stimmte die Standortgemeinde Wolfenschiessen dem Vorhaben zu. Nach dem Vorbild der Zustimmung von Würenlingen zum ZWILAG gab das lockende Geld den Ausschlag. Vor der Abstimmung sickerte durch, dass Projekt-Befürworter von Annehmlichkeiten profitieren konnten, die den Kritikern nicht zur Verfügung standen.
Aufgrund des negativen Volksentscheides erliessen Bundesrat und Parlament 2003 das Kernenergiegesetz (KEG). Für die Bewilligung von Kernanlagen ist nach dem Debakel am Wellenberg der Bund allein zuständig. Politische Verfahren und Gesetze werden je nach Niederlage, aktuellen Stimmungen, Zwängen und Bedürfnissen angepasst. Immer mehr Kompetenzen in Sachen Atomanlagen wurden im Laufe der Zeit den Kantonen entzogen. „Wer eine Kernanlage bauen oder betreiben will, braucht eine Rahmenbewilligung des Bundesrates“ (KEG, Art. 12). Die Voraussetzungen für die Erteilung, für die kein Anspruch besteht, sind detailliert festgelegt. Die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone über Raumplanung, Naturschutz und Waldareal bleiben unverändert bestehen. Weil bisher keine Rahmenbewilligungen für Neuanlagen (z.B. ein Endlager) erteilt wurden, gibt es keine Rechtspraxis. Für die Bewilligungen von Atomanlagen (Weiterbetrieb, Rückbau und Neubau) organisierten das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die NAGRA (Betreiber von Atomanlagen) ein aufgeblasen-wirres Organigramm. Die Verflechtungen und Expertenpools mit Mehrfachfunktionen kann niemand mehr überblicken. Pflichtenhefte und Jahresberichte sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Vielleicht gibt es sie ja gar nicht. Eine unübersehbare Anzahl von Amtsstellen, Organisationen, Auftragnehmer und Lobbyisten beteiligen sich am politischen Spiel. Sie nähren sich am Futtertrog der Strombezüger und Steuerzahler.
Die persönlichen Meinungen der Bevölkerung in Sachen Atom sind weitgehend gemacht. Die Gesellschaft ist gespalten. Das Thema und die kommunikativ-juristischen Möglichkeiten der zentralisierten Amtsstellen überfordern mit Sicherheit jeden lokalen Milizverein. Das spielt bewilligungstechnisch aber keine Rolle mehr, weil bei Atomanlagen die definitiven Entscheide nicht mehr in Gemeinden (z.B. Würenlingen, ZWILAG 1989) oder in den Kantonen (z.B. Nidwalden, Wellenberg 2002) fallen.
Nach Vorahnungen und Gerüchten rückte die Region Bözberg von 2008 bis 2022 im Rahmen des bundesrätlich verordneten Raumplanungsverfahrens „Sachplan geologische Tiefenlager“ in den Focus medialer Aufmerksamkeiten. Weil der von der Nagra vorgeschlagene Standort Benken ZH für ein Atommüllendlager im Opalinuston dem Kanton Zürich nicht passte, inszenierte Bundesrat Moritz Leuenberger ein neues Evaluationsverfahren. Er nutzte dazu ein etabliertes Vorgehen nach Raumplanungsgesetz. Die Festlegung des Verfahrens bestimmt Vorgehen, Spielregeln und Meilensteine der Planung. Drei Etappen für Vorauswahl, Oberflächenanlagen/Partizipation und Untersuchungen/Auswahl und Erarbeitung von Gesuchen für Rahmenbewilligungen zu Tiefenlager und Verpackungsanlagen wurden vom Bundesrat festgelegt. Damit waren mit einem Schlag alle grundsätzlichen Bedenken und Kritiken am Vorhaben ausgeschaltet. Die geografische Nähe zu den Atomanlagen, dem ZWILAG, das Vorhandensein von Opalinuston in gewünschter Tiefe und Mächtigkeit sowie die ruhige, unorganisierte Bevölkerung machten den Bözberg zu einem politisch-planerischen Schnäppchen unter den Standorten aus der Vorauswahl. Das riesige Brimborium der Kommunikation, der Mitwirkungsbeteiligungen, der ausufernden Berichte sollten die Bewohner beeindrucken und überzeugen. Raumplanerische Mitwirkung hiess nie, dass man etwas bewirken kann. Das Versagen der Raumplanung bei der vorausschauenden Lösung nationaler Probleme ist bekannt. Trotz enormem Aufwand hat sie die Zersiedelung und Auswechslung der Landschaft weder verhindern und noch vernünftig lenken können.
Die NAGRA überzog den Bözberg im Rahmen der Verfahrensetappe zwei flächendeckend mit seismischen Untersuchungen. Die schweren Maschinen zeigten Präsenz und produzierten Unmengen von elektronischen Daten aus dem Untergrund. Für wenig Geld lieferten sie Material für beliebig viele Interpretationsmöglichkeiten. Schlüssige Erkenntnisse, die den Bau eines Endlagers verhindert hätten, konnten im Voraus ausgeschlossen werden. Damit die Aktivitäten sich nicht in der Theorie und in Vermutungen erschöpften, wurden Probebohrungen bis in Tiefen unterhalb des Opalinustons vorgesehen. Zuerst wurden willige Grundeigentümer gesucht. Die Bohrstandorte und Abgeltungen wurden mit ihnen vereinbart, bevor die Öffentlichkeit davon etwas erfuhr. Danach erstellte die NAGRA neun Baugesuche mit allen erforderlichen Beilagen und Teilbewilligungen. Schon damals fiel die Zufälligkeit ihrer Verteilung auf. Keine einzige Bohrstelle befand sich im Waldareal, wo sie eine Rodungsbewilligung erfordert hätte. Die Verantwortlichen gingen den Weg des geringsten Widerstandes. Einsprachen von Anwohnern wurden vom BFE umfangreich beantwortet und mit geballter juristischer Macht der Bundesverwaltung abgeschmettert. Grundsätzliche Kritik wurde nicht als verfahrenskonform akzeptiert. Alle neun Bohrgesuche wurden nach und nach bewilligt. Das Vorgehen wurde der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt. Willkürlich ausgewählte „Vertreter“ der Gesellschaft, Gemeinden, Vereine, Politiker, Amtsträger und die Auserwählten aus dem nahen Deutschland, die in den vom BFE organisierten Regionalkonferenz Jura-Ost einsassen, merkten nichts, sahen nichts, hörten nichts und sagten nichts. Für ihr Schweigen wurden sie bezahlt, auf Reisen informiert und an Veranstaltungen mit Apéros hofiert. 2018 war plötzlich Schluss mit weiteren Untersuchungen und der Propaganda. Die Nagra hatte ihre Pflicht bezüglich Abklärungen offensichtlich erfüllt und musste den politischen Zeitplan des Verfahrens mit dem Meilenstein 2018 einhalten. Bundesrätin Doris Leuthard konnte, als eine ihrer letzten Amtshandlungen, die Richtigkeit der Ergebnisse der Etappe 2 bestätigen und ohne irgendwelche Fragen oder Kritiken durch den Bundesrat genehmigen lassen. Damit waren zehntausende von Berichtsseiten ohne öffentliche Diskussion vom Verwaltungstisch. Sie Sache war knapp, aber sie hat geklappt. Der Weg für die Erarbeitung des Standortvorschlags durch die NAGRA war frei. 2019 begann ein neues Kapitel: Neue Leute, neue Homepage, neue Kommunikation, neuer Elan. Geblieben sind nur die Irrtümer, die Schönfärberei und die ungelösten Probleme. Und natürlich der Atommüll.
Der Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt (BVU), spielt in verschiedenen Rollen im Bundesverfahren mit. Als Miteigentümer von Atomkraftwerken ist er als Atommüllproduzent für die sichere Entsorgung mitverantwortlich. Gleichzeitig will er mit Kernkraft und Stromhandel möglichst viel Geld verdienen. Das Departement ist zudem für die Raumplanung und den Natur- und Heimatschutz zuständig. Offiziell machte der Regierungsrat seit 2019 kein Hehl daraus, dass er gegen ein Endlager für Atommüll auf Kantonsgebiet sei. Dem Regierungsrat sind die kantonalen Wachstums- und Entwicklungsabsichten wichtiger. Sie sind nicht zu vereinbaren mit absehbaren, flächenhaften Nutzungseinschränkungen für oberflächliche Anlageteile von Atomanlagen wie Siedlungsverbote, Raum für Sicherheitsanlagen. Am Verfahren des Sachplans machte der Regierungsrat als namhaftes Mitglied des „Ausschusses der Kantone“ wacker mit. Interessant ist, dass sich weder die Nachbarkantone noch der Bund oder die Bevölkerung gegen diese offensichtlichen Widersprüchlichkeiten wehrten. 250 Kilometer nordwestlich arbeitet Frankreich an der Entsorgung seines Atommülls. Der kurzlebige Atommüll wird oberflächlich für 300 Jahre in kubische Betongehäuse eingegossen und kontrollierbar gesichert. Für das Tiefenlager der hochradioaktiven Abfälle sind 500 Meter unter Terrain sind zwei Mal 300 Hektaren umzäunte Oberflächen vorgesehen. Bure, ein unscheinbares Dorf mit 80 Einwohnern im Département Haute Meuse, gibt dem Standort den Namen. Die Westabdachung der Vogesen am Rande des Pariser Beckens, ist ein geotektonisch ruhiges Terrain. Die Landschaft ist dünn besiedelt. Menschen wandern ab. Es ist Platz für eine rundum-Verteidigung und Stollen in der Tiefe. Beeindruckend. Einfaches Fazit: Ein solches Lager hätte rund um den Bözberg nirgends Platz. Interessant ist, dass sowohl die Amtsstellen der Bundesverwaltung, der Regierungsrat, die Regionalkonferenz und die NAGRA erfolgreich vermeiden, dass keine Vergleiche mit der französischen Lösung angestellt werden. Die NAGRA weiss, was für sie und die Schweiz gut ist. Man will selber von Projektarbeiten profitieren, auch wenn die Lösung teuer und unbrauchbar ist. Die hilflos abhängigen kleinen Stromkunden zahlen ja ungefragt und alternativlos jeden geforderten Preis. Nur nicht über die Grenzen des Tellerrandes schauen: Die vereinfachende Kurzsichtigkeit in Raum und Zeit macht Entscheidungen und Propaganda einfach. Weil die Atommüllproduzenten für die Risiken, die sie verursachen, nur planbar-limitiert bezahlen müssen, genügt ihnen auch eine bedingte Eignung der sicheren Entsorgung. Das KEG liesse gemäss Art. 31b eine Entsorgung im Ausland durchaus zu.
Mit Beginn der Not-Schockstarre der Corona-Pandemie-Massnahmen trat das Thema Atommüll in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung. In der Annahme, alles sei notwendig und begründet, nahm die Gesellschaft die Einschränkungen, Disziplinierungen und den Abbau demokratischer Rechte in Kauf.
Wir, die Bewohner und die Gemeinden, nahmen die Aktivitäten des BFE, der Regionalkonferenz Jura-Ost und der NAGRA nicht zum Anlass, uns gemeinsam Gedanken über Zeiträume, Abläufe in der Natur, Landschaftsentwicklung, Risiken und gemeinsames Vorgehen bezüglich des bestehenden und allfällig neuer Atomanlagen zu erarbeiten. Die Chance ging ungenutzt vorüber.
Die kurzen Phasen unseres beschränkten Erdendaseins reichen offensichtlich nicht dazu aus, sich mit grundsätzlichen Fragen und Gefahren zu beschäftigen. In der Kindheit sind wir Privilegierte zu blöd, um zu erkennen, wie gut wir es haben. Nach der Schule beschäftigen uns die wachsenden Drüsen-Hormone und versetzen uns in Phasen der Sturm-Drang-Niedergeschlagenheit. Anschliessend nutzen wir die Zeit der maximalen Schaffenskraft für Beruf, Karriere, Kinder, Eigenheim und die Sicherung des Alters. Dafür müssen wir uns dem Mainstream und den Ideen von geförderten Startups anpassen. Mit der Pensionierung beginnt eine kurze Zeit ungebundener Kreativität, bevor der Alterungsprozess Reiche und Arme gleichermassen stiller und unbeteiligter werden lässt. Danach verschwinden wir in Pflegeeinrichtungen und aus dem Bewusstsein der Gesellschaft. Unser Beitrag besteht in der Alimentierung des Gesundheitswesens und in der Vererbung von allfälligen Familienvermögen. Alle Phasen des irdischen Daseins sind eingebettet in die tragende Normalität der Traditionen, der asozialen Medien und die Obrigkeits- und Expertengläubigkeit. Bequemlichkeit, Harmoniebedürfnis. Die Dichte der heutigen Ereignisse lässt erst in der Altersphase Zeit für Überlegungen. Für Taten ist es dann zu spät. Der Tatendrang ist dem langsam Wegdämmern aus dem Bewusstsein der Gesellschaft gewichen.
Die im Verein Kein Atommüll im Bözberg (KAIB) organisierte Opposition konnte dank der Haltung des Regierungsrates einfach domestiziert und ins Verfahren integriert werden. Ein wenig harmlose Opposition gehört ja dazu. Schliesslich war ja selbst die Regierung dagegen. Und so nahm das Theater 2019 seinen Lauf. Zwei von den neuen bewilligten Bohrungen wurde ausgeführt. Sie lagen ganz am Rande des möglichen Lagerperimeters. Dann war Schluss mit Untersuchungen. Den Verantwortlichen für die Entsorgung des Atommülls in der Schweiz war die Lösung seit 2019 offensichtlich bekannt. Die Berichte über die Untersuchungen und die Begründung der Auswahl brauchten bis zur Publikation einfach noch Zeit. Berichte und Präsentationen sind immer einfacher, wenn die Experten den Entscheid der Auftraggeber schon kennen.
Im Herbst 2022 war es soweit. Die absehbare Belastung eines 100 Jahre dauernden Bau- und Einlagerungsbetrieb eines Endlagers für Atommüll, das neue „Jahrhundertprojekt“, ist am Bözberg vorbeigegangen. „Die Geologie hat gesprochen“ verkündete die NAGRA lauthals und voller Zuversicht. Nicht die Geologie hat gesprochen, sondern die NAGRA hat aus drei ungeeigneten Standorten das Gebiet „Nördlich Lägern“ für die Erarbeitung ihres Rahmenbewilligungsgesuchs ausgewählt. Die Oberflächenanlagen sollen in der Gemeinde Stadel ZH platziert werden. Beiläufig hat die NAGRA die neue sogenannte „Brennelemente-Verpackungsanlage“ (BEVA) der Einfachheit halber beim ZWILAG in Würenlingen AG angesiedelt. Als hochgefährliche Atomanlage bedarf auch die BEVA einer Rahmenbewilligung. Die NAGRA folgt damit den Vorgaben des raumplanerischen Verfahrens und der Politik. Die Politik hat sich zurzeit für den möglichst langen Betrieb der Atomkraftwerke entschieden. Die Sache mit der Entsorgung eilt deshalb nicht mehr. Die gewählte Lösung ist ein durchsichtiger und abgekarteter Kompromiss. Er soll die Chancen einer allfälligen Referendumsabstimmung garantieren: Zürich und Aargau sind die beiden Kantone, die am meisten mit Atomstrom verdienen. Ihre Argumente können sie der voll erblühten verbreiteten Kommunikation Aktivitäten zur „virtuellen“ Entsorgung der NAGRA entnehmen: „Wir können an jedem der drei untersuchten Standorte ein sicheres Endlager bauen“. Zeitplan und Propaganda erinnern doch sehr an den geplanten Steinbruch auf dem Bözberg. Neue Dringlichkeiten und entsprechende Gesetze werden dem Zeitplan und dem Vorhaben zu weiteren Verschiebungen nach hinten verhelfen. Es wäre das erste Projekt in der über 50-jährigen Geschichte der Nagra, das von Erfolg gekrönt ist. Die Geologie, die angeblich mit der Nagra spricht, handelt auch. Der Kontinent Afrika driftet so kontinuierlich wie unaufhaltsam näher. Die Kollision mit Europa verkleinert das Mittelmeer und drückt in der Knautschzone den Alpenbogen und den Jura weiter in Richtung Norden. Die Alpen wachsen in die Höhe. Ein Ende der Bewegung und der Erdbebentätigkeit ist nicht zu erwarten.
Bevölkerung und Gemeinden wurden buchstäblich verarscht. Nach dem NAGRA-Entscheid 2022 löste sich die Regionalkonferenz auf. Sie hinterliess eine Lücke, die sich selber schloss. Am meisten erstaunt hat mich: Die Absage an den Standort Bözberg hat bei der Bevölkerung, den Gemeinden und den sonst so lauten Nachbarn im Norden überhaupt keine Reaktion ausgelöst. Niemand freute sich und feierte öffentlich. Schulterzuckend ging man zur Tagesordnung über. Die Region ist in der Sache Atom weder zu Emotionen noch zu einem gemeinsamen Vorgehen oder gar einer handfesten Opposition fähig.
Ich habe mich über den Rückzug von NAGRA und BFE aus der Landschaft des Bözbergs gefreut. Sie verschicken jetzt keine Prospekte mehr in alle Haushaltungen. Sie verzichten auch auf die bisher üblichen Sponsorenbeiträge für Veranstalter und Veranstaltungen. Ich habe alle Newsletter abbestellt und lebe jetzt viel unaufgeregter und habe Zeit für andere Hobbys. Die Plakate „Kein Atommüll im Bözberg“ sind verschwunden. Mit der Frage, wohin ich bei einem unwahrscheinlichen Fall eines Atomunfalls fliehen könnte, fühle ich mich allein. Ich denke, ich würde bleiben, so wie es die alten Ukrainer ihrer Not gehorchend auch tun. Ich hätte dann ja noch die Jodtabletten, die das BFE alle zehn Jahre an die Bevölkerung verteilt und erneuert.
Abb. 7.9.1: Plakat Klimakraftwerk am Atomkraftwerk Beznau. Behörden, die gleichzeitig Aktionäre der Betreiber sind, befriedigen Ansprüche der Gesellschaft, fördern das Wirtschaftswachstum und verwalten die Probleme, die die Nachfahren ohne Wachstum nicht mehr lösen können.
1 IG Pro Fricktal 1982: NAGRA angebohrt. Eine Analyse der Behauptungen der NAGRA. Nachdruck (.pdf) 2017 unter http://www.g20.ch. Kommentar und Würdigung 12.02.2018 unter http://www.infosperber.ch.