G20
Die ausgewählten Bözberggemeinden
für das Endlager Atommüll
Heiner Keller
Doracher 8
CH-5079 Zeihen
20 Gemeinden rund um den Bözberg wurden vom Bundesrat als ein geeignetes geologisches Standortgebiet für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Der Abgrenzung liegen nicht nur geologische Kriterien zu Grunde.
Die radioaktiv strahlenden Abfälle sind bereits da.
In einem Zwischenlager in Würenlingen kommen laufend weitere Portionen aus Energieproduktion, Forschung, Spitälern und Industrie dazu. Sind diese sicher, wo sie heute lagern?
Gesetze regeln die Verfahren zur Bestimmung des Tiefenlagers in der Schweiz. Der Bundesrat legt den Standort fest. Das eidgenössische Parlament genehmigt diesen. Der politische Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum. Rund um den Bözberg glaubt niemand im Ernst, dass sich die 20 Gemeinden in 10 Jahren im Bundesrat, im Parlament oder in einer allfälligen Volksabstimmung erfolgreich gegen einen der 5 Alibi-Standorte nahe der Grenze oder in dichter besiedelten Gebieten werden durchsetzen können.
Die 20 Bözberggemeinden müssen jetzt an sich und an die Zukunft denken.
Das passive Warten und das Hoffen, es möge ferne Nachbarn treffen, muss aufhören. Für die Lagerung radioaktiver Abfälle gibt es keine vernünftige Lösung. Bei einer Havarie kann Radioaktivität das biologische Leben über grosse Distanzen und lange Zeiten gefährden oder gar verunmöglichen. Die 20 Gemeinden (G 20) müssen in dieser Sache deshalb gemeinsam agieren. Sie dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Es spielt deshalb praktisch keine Rolle in welcher Gemeinde Verwaltung, Installationen, Stollen und Lagerstätten des Tiefenlagers sind. Alle Bewohner der Region sollen deshalb die gleichen Vor- und Nachteile tragen.
Einzelne Kantone und grössere Städte wehren sich aktiv gegen Tiefenlager auf ihrem Gebiet oder in ihrer Nähe. Dienstleistungsunternehmen für Kommunikation, Strategie, Geologie und Druckereien, die in solchen Zentren ansässig sind, führen trotzdem millionenschwere Aufträge für die Standortbestimmung aus.
Die Bözberggemeinden müssen verlangen, dass während des Auswahlverfahrens auch Aufträge und Gelder in die Region fliessen.
Wir warten nicht einfach passiv auf die Fremdbestimmung, sondern wir wollen auch mehr Arbeitsplätze und Einnahmen während der weiteren Untersuchungen.
Bei einem Tiefenlager sind die Bauherren verpflichtet, Massnahmen für den ökologischen Ausgleich zu treffen.
Die zuständigen Behörden sind gehalten, Investitionen in Natur und Landschaft, Kulturgüterschutz und den Ortsbildschutz der Region schon jetzt anzubieten und zu realisieren. Die Abfälle sind ja auch schon praktisch da.